Mit dem Fahrradträger in Europa unterwegs – Vorschriften
Die Tage werden länger und wärmer und die nächste Urlaubsreise steht vor der Tür. Du willst aber am Urlaubsort nicht auf deinen Drahtesel verzichten? Kein Problem. Mit einem Fahrradträger kannst du dein Rad ganz unkompliziert an deinem Auto transportieren. Jedoch gibt es besonders bei Heckfahrradträger ein paar Vorschriften zu beachten, die sich von Land zu Land unterscheiden. Damit Ihre den Überblick behaltet, haben wir die Vorschriften für Fahrradträgern bei den europäischen Nachbarn für euch zusammengetragen.
Allgemeine Tipps für Fahrradträger
Grundsätzlich gilt immer, gut auf die Herstellerangaben zu achten. Erstens sollte die Stützlast der Anhängerkupplung nicht überschritten werden. Zweitens hat jeder Fahrradträger eine maximale Zuladung in kg, die nicht überschritten werden sollte. Denn besonders bei E-Bikes sollte man hierauf genau achten, da diese erheblich schwerer sind als gewöhnliche Räder. Das Einhalten der Herstellerangaben ist auch aus versicherungstechnischen Gründen im Falle eines Unfalls wichtig. Zu hohe Geschwindigkeiten sollten ebenfalls vermieden werden, auch wenn es keine speziellen länderspezifischen Tempolimits für Fahrradträger gibt.
In allen europäischen Ländern gilt, dass das Nummernschild nach hinten vollständig sichtbar sein muss, ebenso wie alle Rücklichter.
Das heißt, dass ein zusätzliches Nummernschild angebracht werden muss und der Fahrradträger über zusätzliche Beleuchtung verfügen muss, da er die Rückbeleuchtung des Autos verdeckt.
Aber bevor du losfährst solltest du immer noch einmal per Hand überprüfen, ob das Rad sicher befestigt ist.
Vorschriften Fahrradträger in Deutschland
- Falls Kennzeichen verdeckt: 3. Kennzeichen am Fahrradträger, muss dem amtlichen Kennzeichen entsprechen, aber nicht abgestempelt sein
- Falls Lichter verdeckt: Fahrradträger muss alle Rücklichter wiederholen. Deshalb: 13-poliger Anschluss vorgeschrieben, nur bei diesem ist das Rückfahrlicht enthalten
- Maximales Überstehen über Schlussleuchte an der Seite: 40 cm; maximale Gesamtbreite des Tägers mit Ladung: 255 cm
Vorschriften Fahrradträger in Österreich
- Falls Kennzeichen verdeckt: 3. Kennzeichen am Fahrradträger, Besonderheit: In Österreich „rote Kennzeichentafel“ vorgeschrieben.
Aber Achtung: dieses ist u.a. nicht gültig in Deutschland, Ungarn, Slowenien, Kroatien, in diesem Fall Originalkennzeichen am Fahrradträger montieren - Falls Lichter verdeckt: Fahrradträger muss alle Rücklichter wiederholen. Deshalb: 13-poliger Anschluss
Vorschriften Fahrradträger in der Schweiz
- Falls Kennzeichen verdeckt: 3. Kennzeichen am Fahrradträger
- Falls Lichter verdeckt: Fahrradträger muss alle Rücklichter wiederholen. Deshalb: 13-poliger Anschluss
- Maximales Überstehen über Schlussleuchte an der Seite: 20 cm; maximale Gesamtbreite des Tägers mit Ladung: 2 m
Vorschriften Fahrradträger in den Niederlanden
- Falls Kennzeichen verdeckt: 3. Kennzeichen am Fahrradträger
- Falls Lichter verdeckt: Fahrradträger muss Rücklichter wiederholen
- Maximales Überstehen über Schlussleuchte an der Seite: 20 cm
Vorschriften Fahrradträger in Frankreich
- Falls Kennzeichen verdeckt: 3. Kennzeichen am Fahrradträger
- Falls Lichter verdeckt: Fahrradträger muss Rücklichter wiederholen
- Maximales Überstehen über Schlussleuchte an der Seite: 40 cm; wenn über 40 cm -> zusätzliche Leuchte nach vorne und rote Reflektoren nach hinten erforderlich
maximale Gesamtbreite des Tägers mit Ladung: 250 cm, Bei Dachträger: Ladung darf nicht über Motorhaube ragen. - Besonderheit: Fahrradträger muss der Herstellernorm ISO 15263-4 entsprechen
Vorschriften Fahrradträger in Italien
- Falls Kennzeichen verdeckt: Kennzeichen 3. Kennzeichen am Fahrradträger
- Falls Lichter verdeckt: Fahrradträger muss Rücklichter wiederholen
- Achtung: jede nach hinten abstehende Ladung muss mit einem Warnschild gekennzeichnet werden: Aluminiumschild, 5 Streifen rot-weiß schraffiert, 50 x 50 cm, gilt auch, wenn der Fahrradträger unbeladen ist
- Falls der Fahrradträger die gesamte Breite des Autos beträgt, müssen 2 Schilder, eines an jeder Seite angebracht werden
- Überstehen nach hinten maximal 30 % der Länge des Fahrzeugs
Vorschriften Fahrradträger in Spanien
- Falls Kennzeichen verdeckt: 3. Kennzeichen am Fahrradträger
- Falls Lichter verdeckt: Fahrradträger muss Rücklichter wiederholen
- Achtung: jede nach hinten abstehende Ladung muss mit einem Warnschild gekennzeichnet werden: Aluminiumschild, 3 Streifen rot-weiß schraffiert, 50 x 50 cm, mit schwarzer Umrandung, gilt auch, wenn der Fahrradträger unbeladen ist
- Falls der Fahrradträger die gesamte Breite des Autos beträgt, müssen 2 Schilder, eines an jeder Seite angebracht werden
- Überstehen nach hinten maximal 10 % der Länge des Fahrzeugs
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